Rechtsprechung
SG Oldenburg, 29.11.2010 - S 21 SO 133/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,126721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 29.11.2010 - S 21 SO 133/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2011 - L 8 SO 15/11
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2011 - L 8 SO 15/11 Auf die Beschwerde des Klägers werden die Beschlüsse des Sozialgerichts Oldenburg vom 29. November 2010 (Bestellung eines besonderen Vertreters in den Verfahren S 21 SO 133/07 und S 21 SO 134/07) aufgehoben.
In dem dortigen Verfahren S 21 SO 133/07 wendet er sich gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialhilfe (SGB XII) aus dem Jahr 2007, in dem Verfahren S 21 SO 134/07 ist die Versagung entsprechender Leistungen wegen fehlender Mitwirkung streitig.
Mit dem hier angefochtenen Beschluss vom 29. November 2010 hat das SG für den Kläger in den Verfahren S 21 SO 133/07 und S 21 SO 134/07 gemäß § 72 SGG Rechtsanwalt C. als besonderen Vertreter bestellt.